Als Besitzer einer Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Haus betreffen könnten. Im Falle eines Schadens, sei es durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm, bist du abgesichert und erhältst eine angemessene Entschädigung. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden sowie Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sind abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um sich vor den Auswirkungen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region kannst du dein Eigenheim beispielsweise vor Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen absichern. Auch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche können versichert werden.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Sie schützt alle beweglichen Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung oder Möbel. Im Falle von Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Versicherungsangebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise mit dem Vermieter, bist du finanziell abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder auf dem vereisten Weg vor deinem Haus ausrutscht, bist du finanziell abgesichert. Hauseigentümer und Mieter sollten gleichermaßen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die beispielsweise Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch wenn du dich aus Versehen aussperrst, kannst du die Rechnung vom Schlüsseldienst an deine Versicherung weitergeben.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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